
FliesenlegerbetriebJens, Schlussrechnung nach dem Angebot aus Abkürzung 8
- Stelle a: einem Fliesenlegerbetrieb
- Stelle b: ein Bad
- Stelle c: mein Angebot und mein Aufmaß nach der Arbeit
- Stelle d: „Nimm die Mengen aus dem Aufmaß nach der Arbeit, nicht aus dem Angebot.“
- Das baut die KI anders
- Die Mengen kommen aus dem Aufmaß, Mehrflächen stehen als „mehr“ unter der Tabelle, Arbeiten, die die Kundin dazu beauftragt hat, als „neu“.
- Bleibt draußen
- Name der Kundin, Adresse der Baustelle.
- Kurz prüfen:
- Steckt eine Fläche zweimal drin, etwa die Fensterlaibung in der Wandfläche und noch einmal als eigene Position? Und bei Arbeiten am Haus einer Privatkundin gehört ein Hinweis auf ihre Aufbewahrungspflicht auf die Rechnung (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG). Den setzt dein Programm, nicht die KI.
Passt nicht, wenn die Kundin schon Abschläge gezahlt hat. Die rechnet dein Programm gegen.

